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Nach Aufhebung sowohl der Erbschaftssteuer als auch der Schenkungssteuer durch den Verfassungsgerichtshof sind beide Steuern mit 01.08.2008 weggefallen. Für Schenkungen sowie Zweckwidmungen unter Lebenden besteht nunmehr auf Grund des mit 01.08.2008 in Kraft getretenen Schenkungsmeldegesetzes (SchenkMG 2008) ab einem bestimmten Ausmaß eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt.
Weiters ist mit 01.08.2008 das Stifungseingangssteuergesetz (StiftEG) in Kraft getreten. Nähere Informationen zu diesem aktuellen Themenbereich erhalten Sie persönlich bei Ihrem Notar.
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